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Unsere Kanzlei besteht seit 1998 und befindet sich in Berlin - Mitte direkt am Alexanderplatz im bekannten
Haus des Lehrers. Wir haben uns zusammengeschlossen, um mittels Spezialisierung und Kooperation die anspruchsvollen Anforderungen unserer Mandantschaft auf den Gebieten des Familienrechts und
des Erbrechts zu erfüllen. Die Zusammenarbeit in der Sozietät bietet die Möglichkeit der Konzentration jedes Anwalts auf seine Spezialgebiete und der ganzheitlichen Betreuung der
Mandanten in den Bereichen der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Insbesondere der für Bürger zunehmend unüberschaubarer Bereich des Sozialversicherungsrechts einschließlich der
Spezialprobleme im Unterhaltsrecht (z.B. künftiger Unterhalt an die eigenen Eltern) muss mit besonderer Aufmerksamkeit im Rahmen der familienrechtlichen Vertretung vorausschauend
behandelt werden. Die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls verbieten hier jedwede pauschale Betrachtungsweise.
Der Titel des Fachanwaltes den unsere Anwälte jeweils führen wird durch die zuständige
Rechtsanwaltskammer nach einer umfassenden theoretischen und praktischen Ausbildung verliehen. So muß ein Fachanwalt neben mehreren theoretischen Prüfungen über 80 Gerichtsverfahren
nachweisen. In der Regel dauert die praktische Ausbildung zwischen 3 und 5 Jahren.
Der Zusammenschluss von Fachanwaltsschaften im Familienrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und
Arbeitsrecht innerhalb unserer Sozietät gewährleistet gerade die im Familien- und Erbrecht dringend notwendige ganzheitliche und übergreifende Mandantsbetreuung. Damit meinen wir,
unsereren Mandanten die von Spezialisten erforderliche individuelle Beratung und Vetretung anbieten zu können.
Entsprechend der Spezialisierung der Anwälte unserer Kanzlei, vertreten wir vor allem Ehepartnter in
den schwierigen Phasen einer Trennung. Aber auch eine einfühlsame Beratung mit dem Ziel der Streitvermeidung zwischen den Ehe- oder Lebenspartnern wird von uns mit ganzer Aufmerksamkeit
gewährleistet.
Darüber hinaus wenden wir uns auch an Jugendämterr und andere öffentliche Beratungsstellen um mit
Beratungsgeschick die Beamten und Angestellten in den Besonderheiten des Familienrechts zu schulen. Die Dozententätigkeit des Kollegen Moritz im Justizprüfungsamt (Referandarsausbildung auf
die 2. große juristische Staatsprüfung im Verwaltungsrecht) ist hierfür sehr wertvoll.
Aufgrund der großen Überlastung der Gerichte und der häufig für beide Parteien unbefriedigenden
Ergebnisse langwieriger Gerichtsverfahren, legen wir großen Wert auf Streitvermeidung durch vorausschauende Beratung und auf außergerichtliche Streitbeilegung. Dabei geht es nicht nur
um das außergerichtliche Verhandeln mit der gegnerischen Partei im Interesse unserer Mandanten. Wir stehen auch zur Verfügung zur neutralen Vermittlung des Gesprächs zwischen zwei
Parteien im Sinne einer Schlichtung, zur Herbeiführung einer Streitlösung, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Insoweit verweisen wir auch auf unsere
Mitgliedschaft in der Centrale für Mediation (CFM). Jeder Fachanwalt unserer Kanzlei wird deshalb bis 2008 eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen haben.
Auf den Seiten der Anwälte können Sie sich über die jeweiligen Spezialgebiete ihrer Fachanwaltschaften näher
informieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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