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Die Honorierung der Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren oder wird frei vereinbart.
Hierbei sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Eine zuverlässige Kostenschätzung soll dabei den Mandanten vor "bösen Überraschungen" bewahren und ihm die Entscheidung für die
kostengünstigste Variante ermöglichen.
In der Regel wird nach Verfahrensablauf bzw. Arbeitsfortschritt abgerechnet, so dass das anfallende
Honorarvolumen überschaubar ist.
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