Mehr Geld vom geschiedenen Ehemann
Frauen, welche nach der Scheidung wieder arbeiten, werden gegenüber früher besser gestellt
(Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
Bislang wurden eigene Einkünfte der Frau in vollem Umfang vom Unterhalt des Mannes abgezogen, wenn sie
sich während der Ehe um Haushalt und Kinder gekümmert hatte und erst nach der Scheidung eine Arbeit aufnahm. Folglich bekam die Frau dadurch nicht mehr, sondern weniger Geld, verlor manchmal sogar den
gesamten Unterhalt. Hatte sie dagegen während der Ehe ebenfalls gearbeitet, wurde die Differenz der zwei Einkommen unter den Partnern nach der Scheidung aufgeteilt.
Grund für diese Differenzierung: Bisher gingen die Richter davon aus, dass allein das Einkommen die
ehelichen Lebensverhältnisse prägte; jetzt werden erstmals auch Hausarbeit und Kinderbetreuung als wirtschaftlicher Wert anerkannt.
Solche "Dienst- und Fürsorgeleistungen" verbesserten den Lebensstandard und müssten
anderenfalls durch Fremdleistungen erkauft werden.
Hausarbeit zählt wieder!
Welchen wirtschaftlichen Wert hat die Hausarbeit? Was eine Frau nach der Scheidung verdient, wird
von den Richtern am Bundesgerichtshof als Maßstab für den Wert ihrer bisherigen Familienarbeit angesehen und ist deshalb "in die Unterhaltsbedarfszumessung einzubeziehen".
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