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Scheidung und Erbrecht in Berlin - Mitte direkt am Alexanderplatz (Haus des Lehrers)

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Eheverträge und  Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Rechtsfolgen der Eheschließung und der Scheidung treten grundsätzlich kraft Gesetzes, das heisst gestaltend (ohne Zutun) ein, wenn man heiratet oder wenn man sich scheiden lässt. Solche Rechtsfolgen sind z.B. der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei einer Eheschließung der Anspruch auf Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, nicht selten ein Anspruch auf Unterhalt. Diese und andere Rechtsfolgen kann man durch einen Vertrag mit dem Ehepartner ändern oder ganz ausschließen, wenn die Ehepartner mit den gesetzlichen Regelungen/Folgen nicht einverstanden ist. Je nachdem, für welchen Zeitraum ein solcher Vertrag zwischen den Eheleuten Geltung entfalten soll, unterscheidet man zwischen den Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung:

Soll der Vertrag die Beziehungen der Eheleute während der Ehe regeln, dann kommt ein Ehevertrag in Betracht.

Soll der Vertrag die Folgen einer Ehescheidung regeln, dann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung das richtige Institut.

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